28.06.2010, 15:10  Aktualisiert: 15.02.2011, 14:50 

Österreich

Kleinunternehmer planen Sammelklage gegen Paylife

Wegen ihrer Ansicht nach überhöhten Gebühren zwischen 1998 und 2008 wollen die Unternehmer Klage einbringen. Für Paylife hat dies „keine Rechtsgrundlage“.
Paylife habe seine Monopolstellung bei Bankomatzahlungen ausgenutzt und überhöhte Gebühren verlangt, so der Vorwurf der Unternehmer. Symbolfoto: APA

Wien – Kleinunternehmer haben sich zusammengetan, um mit einer Sammelklage von Paylife einen Teil der Gebühren für Bankomatzahlungen in den Jahren 1998 bis 2008 zurückzufordern. Paylife habe damals so restriktive Verträge mit den Banken und Kunden gehabt, dass die Konkurrenz nicht auf den Markt eintreten habe können. Das habe Paylife für überhöhte Gebühren genutzt, so die Begründung einiger Betroffener, die sich zur Untermauerung auch auf ein OGH-Urteil aus dem Jahr 2007 berufen, am Montag bei einer Pressekonferenz in Wien.

Die Differenz zwischen den damaligen Gebühren und hypothetischen „marktkonformen“ Gebühren wollen sich die Unternehmen nun vor Gericht erstreiten. Die derzeitigen, wesentlich niedrigeren Tarife für Bankomatzahlungen stehen hingegen nicht zur Diskussion, sagte Rechtsanwalt Bernhard Huber, der die Sammelkläger vertritt.

Paylife-Chef Peter Neubauer sagte in einer ersten Reaktion, die angekündigte Klage habe aus seiner Sicht „keine Rechtsgrundlage“. Außerdem habe sich das OGH-Urteil auf das Lastschriftenverfahren bezogen, nicht aber auf Zahlungen mit Pin-Code, um die es zwischen Kunden und Unternehmen gehe. Paylife habe sich immer marktkonform verhalten, betont Neubauer. Das zeige sich auch daran, dass ohne Konkurrenz der Disagio-Satz von 1,5 Prozent auf 0,8 bis 0,9 Prozent zurückgegangen sei. Mit steigendem Volumen habe Paylife den Kostenvorteil weitergegeben.

Der Grund für die Klagsankündigung: Paylife, damals noch Europay, habe zusätzlich zu fixen Gebühren pro Überweisung von damals 2 Schilling (jetzt: 14 Cent) ein Disagio von zunächst 1,5 Prozent und später 0,9 Prozent der überwiesenen Summe verlangt, erläuterte Huber. In Deutschland sei das Disagio schon damals bei 0,35 Prozent gelegen, auf diesen Satz sei seit der Marktöffnung 2008 auch Paylife zurückgegangen.

Bisher haben sich rund 100 Unternehmen mit einer errechneten Schadenssumme von fünf Mio. Euro dem Verfahren angeschlossen. Weitere hundert könnten bis zum Herbst, wenn die Klage beim Landesgericht Wien eingebracht werden soll, noch dazukommen. Das Potenzial wäre aber viel höher, glaubt Ernst Wurm, geschäftsführender Gesellschafter des Inkassobüros incomegroup, das die Abwicklung auf sich genommen hat. Denn geschätzte 10.000 Betriebe ermöglichen Zahlungen via Bankomat. Der „Schaden“ aus zu hohen Gebühren lasse sich auf 300 Mio. Euro über zehn Jahre hochrechnen, wenn man das OGH-Urteil aus dem Jahr 2007 zur Basis nimmt, wonach alleine 2003 der Schaden zwischen 20 und 40 Mio. Euro gelegen sei. Bei einer Bankomatkasse mit einem Bruttoumsatz von einer Million Euro errechnen die Kläger über zehn Jahre einen Schaden von bis zu 40.000 Euro.

Mit der Sammelklage für Schadensersatz begebe man sich auf juristisches Neuland, räumt Huber ein. Daher seien die KMU auch nicht bereit gewesen, das Prozessrisiko zu übernehmen. Nun trägt incomegroup das gesamte Prozessrisiko, will dafür im Erfolgsfall 50 Prozent der erstrittenen Schadenssumme. Das Verfahren werde wohl durch drei Instanzen gehen und damit einige Jahre dauern, erwartet Huber. (APA)

Tiroler Tageszeitung, Onlineausgabe vom Mo, 28.06.2010  15:10
aktualisiert: Di, 15.02.2011  14:50
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